词 | de |
Aasjäger | Aas|jä|ger, der: Jäger, der unweidmännisch jagt. |
Aasjägerei | Aas|jä|ge|rei, die; -: unweidmännisches Jagen. |
Aaskrähe | Aas|krä|he, die: Rabenvogel (Nebelkrähe u. Rabenkrähe), der u. a. Aas (1b) frisst. |
Aaskäfer | Aas|kä|fer, der: Käfer, der sich von Aas (1b) nährt. |
Aasseite | Aas|sei|te, die (Gerberei): Fleischseite der tierischen Haut. |
Aast | Aast, das; -[e]s, Äster (landsch.): Aas (2). |
Aasvogel | Aas|vo|gel, der: Vogel, der Aas (1b) frisst: Bald ist von dem Zebra nichts mehr zu sehen, es ist zugedeckt von einer Masse graubrauner Aasvögel (Grzimek, Serengeti 321). |
A. B. | A. B. = Augsburger Bekenntnis. |
ab | ạb [mhd. ab(e), ahd. ab(a), verw. mit griech. apó = von, ab]: I. <Präp. mit Dativ> 1. (räumlich) a) (bes. Kaufmannsspr., Verkehrsw.) von. .. an, von. .. weg: [frei] ab Werk; ab [unserem] Lager; wir fliegen ab allen deutschen Flughäfen; ∙ b) von (I 1): so will ich euch eine heilige Muschel mitbringen ab dem Meeresstrand von Askalon (Hebel, Schatzkästlein 16). 2. <bei artikellosen Substantiven mit adj. Attribut gelegtl. auch mit Akk.> (zeitlich) von. .. an: ab dem 35. Lebensjahr; Jugendliche ab 18 Jahren/(auch:) Jahre; ab kommendem/(auch:) kommenden Montag; ab Mai; ab 1970; ab heute [Nacht]; Ab da (ugs.; von diesem Zeitpunkt an) hat sie angefangen zu trinken (Brot und Salz 346). 3. <bei artikellosen Substantiven mit adj. Attribut gelegtl. auch mit Akk.> bei einer Reihenfolge, Rangfolge o. Ä.; von. .. an: die Dienstgrade ab Unteroffizier; ab nächster/(auch:) nächste Ausgabe; Ab dem Viertelfinale wird verdient (SZ 22. 10. 85, 42). II. <Adv.> 1. weg, fort; entfernt: gleich hinter der Kreuzung links ab; nicht sehr weit ab vom Weg liegen; die Hütte soll weit von jeder menschlichen Behausung ab sein; zwei Kilometer ab [von dieser Stelle]; (Verkehrsw.:) Darmstadt ab 7:30; Bayrischer Bahnhof ab, ab Bayrischer Bahnhof; (oft in Aufforderungen:) los, ab ins Bett!; ab in die Unterkünfte (Grass, Hundejahre 373); (als Bühnenanweisung:) ab (geht ab, soll abgehen); * ab trimo/trümo (landsch.; weg, ab; verschwinde! H. u.): Statt "verschwinde" sagen raue Gemüter oft "ab trümo!" (Hörzu 11, 1975, 115). 2. a) herunter, hinunter, nieder (gewöhnlich in militär. Kommandos): Gewehr ab!, Helm ab zum Gebet!; ab! (Gewichtheben: Kommando, mit dem der Kampfrichter den Athleten auffordert, das Gewicht abzulegen); Ü ich weiß nicht, warum ich so ab (ugs.; müde, erschöpft) bin; b) losgelöst, abgetrennt, abgegangen: der Knopf wird bald ab sein; die Farbe ist fast ganz ab. 3. * ab und zu (1. gelegentlich; von Zeit zu Zeit: ab und zu besucht er uns. 2. veraltend; [in Bezug auf eine Bewegung] weg u. wieder herbei; aus u. ein: die Bedienung ging ab und zu; Der Adjutant ging ab und zu und nahm denjenigen, der zunächst an der Reihe war, beiseite [Th. Mann, Hoheit 117]); ab und an (bes. nordd.; gelegentlich; von Zeit zu Zeit): er kommt ab und an, um nach dem Rechten zu sehen; Ab und an übernahm ich das Ruder (Leip, Klabauterflagge 15). |
Aba | Aba, die; -, -s [arab. l̩abā']: weiter, kragenloser Mantel der Araber mit angeschnittenen Ärmeln. |
Abade | Aba|dẹ, der; -[s], -s [nach der iran. Stadt Abade]: meist elfenbeingrundiger Teppich. |
abaissiert | abais|siert [ɑbɛ'si:ɐ̯t] <Adj.> [zu frz. abaisser = senken, zu: baisser, Baisse] (Heraldik): (von den Flügeln eines Adlers 2 im Wappen) nach unten zum Schildrand gesenkt. |
Abakus | Aba|kus ['a(:)bakʊs], der; -, - [1: lat. abacus < griech. ábax (Gen.: ábakos); H. u.]: 1. a) Rechen- od. Spielbrett der Antike; b) Rechengerät, bei dem die Zahlen durch auf Stäben verschiebbare Kugeln dargestellt werden: Andere Arbeitsgruppen stellen Moleküle her, die die Funktionen eines einfachen A. übernehmen können (SZ 10. 8. 95, 20). 2. (Archit.) obere Platte auf dem Säulenkapitell. |
Abalienation | Ab|ali|e|na|ti|on [...li̯e...], die; -, -en [1: zu abalienieren; 2: lat. abalienatio]: 1. Entfremdung. 2. (Rechtsspr.) Entäußerung (2), Veräußerung. |
abalienieren | ab|ali|e|nie|ren [...li̯e...] <sw. V.; hat> [lat. abalienare, aus: ab = weg u. alienare = veräußern, entfernen, zu: alienus = fremd]: 1. entfremden. 2. (Rechtsspr.) veräußern. |